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Häufige Fragen und Antworten (FAQ) – Ambulante Hauskrankenpflege in Odenthal und im Bergischen Land

In welchem Gebiet im Bergischen Land übernehmen Sie die ambulante Pflege? Wer finanziert die Pflegeleistungen? Sind Sie im Notfall rund um die Uhr erreichbar? Was ist ein Pflegegrad? Wir beantworten Ihnen häufige Fragen (FAQ) zur ambulanten Hauskrankenpflege der Aktiv Pflege Odenthal.

Welche Leistungen bietet die Aktiv Pflege Odenthal an?

Wir bieten Ihnen das gesamte Spektrum der ambulanten Pflege und Hauskrankenpflege:

  • Grundpflege (Körperpflege, Mobilität, Ernährung)
  • Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Injektionen)
  • Hauswirtschaftliche Hilfe (Einkauf, Haushalt, Betreuung, Spaziergänge)
  • Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (individuelle Beratung, Antragshilfe, Pflegegrad-Begutachtung)
  • Verhinderungspflege (kurzfristige Übernahme der Pflege im Urlaub und Krankheitsfall)
  • Hausnotruf (24 Stunden telefonische Erreichbarkeit an 365 Tagen im Jahr für Notfälle mit unserem Dienstleister Vitakt Hausnotruf GmbH)

In welchem Gebiet übernimmt die Aktiv Pflege Odenthal die Hauskrankenpflege?​

Wir versorgen pflegebedürftige Menschen in der Gemeinde Odenthal (Glöbusch, Altenberg, Neschen, Scheuren, Höffe, Voiswinkel, Osenau) sowie im nahegelegenen Uppersberg, Edelrath, Schildgen und Paffrath im Bergischen Land.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad oder Pflegeleistungen?

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Beantragung eines Pflegegrades oder von Pflegeleistungen:

  1. Pflegeberatung (für Sie kostenfrei, die Kosten übernimmt die Pflegekasse)
  2. Unterstützung bei der Antragstellung
  3. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
  4. Einleitung der richtigen Pflegeleistungen.

Wer finanziert die Pflegeleistungen?

Die Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegegrad bestimmte Leistungen. Zusätzlich können private Zuzahlungen und Leistungen der Krankenkasse (z. B. bei Behandlungspflege) nötig sein. Wir beraten Sie individuell, welche Kosten durch welche Stellen gedeckt sind.

Gibt es einen Hausbesuch zur ersten Einschätzung?

Ja – unsere Pflegedienstleitung kommt gern zu Ihnen nach Hause, um Ihre individuelle Situation anzusehen und einen passenden Pflegeplan zu erstellen. Ein erstes Angebot erstellen wir Ihnen im Anschluss an den Hausbesuch und das Kennenlerngespräch mit Ihnen.

Wie kann ich Ihre Leistungen in Anspruch nehmen?

Wir sind immer für Sie da. Fragen Sie unsere ambulante Pflege gern an:
Telefonisch unter 02202 / 247 70 44.
Über das Pflegeanfrage-Formular auf unserer Website.
Oder via E Mail an info@aktivpflege-odenthal.de

Sind Sie rund um die Uhr erreichbar?

Ja, wir sind für pflegerische Notfälle 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr telefonisch erreichbar – auch an Wochenenden und Feiertagen. Für Fragen zur Abrechnung oder zur Absage von Pflegebesuchen stehen wir Ihnen in unseren Bürozeiten von Montag bis Freitag jeweils von 8:00-12:00 Uhr zur Verfügung.

Wie schnell erfolgt nach der Kontaktaufnahme die Pflegeaufnahme?

Nach einem Erstgespräch sowie der Bedarfsermittlung organisieren wir kurzfristig die Pflegeübernahme – je nach Kapazität oft schon innerhalb weniger Tage.

Muss ich mich vertraglich binden?

Wir schließen einen Pflegevertrag nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI/Sozialgesetzbuch (SGB) V ab, der klar definiert, welche Leistungen erbracht und abgerechnet werden. Änderungen sind flexibel möglich, wenn sich Ihr Pflegebedarf bzw. der Bedarf Ihres pflegebedürftigen Angehörigen ändert.

Kann die Pflege temporär übernommen werden, z. B. wenn Angehörige ausfallen?

Ja – im Rahmen unserer Verhinderungspflege übernehmen wir die ambulante Pflege, falls Sie als Angehöriger verhindert sind oder mal Urlaub benötigen.

Was bedeutet aktivierende Pflege?

Aktivierende Pflege zielt darauf ab, die Fähigkeiten der Pflegebedürftigen zu fördern. Vorhandene Ressourcen werden dabei genutzt – z. B. durch Anleitung und Bewegung, Gedächtnistraining oder bei Alltagsaktivitäten.

Wie unterscheidet sich aktivierende Pflege von versorgender Pflege?

Aktivierende Pflege legt Wert auf Selbstbestimmung, Einbindung in Alltagsroutinen und Erhalt körperlicher und kognitiver Fähigkeiten. Bei der versorgenden bzw. kompensatorischen Pflege stehen eher die Defizite der Pflegebedürftigen im Fokus. Tätigkeiten, die die Klienten nicht mehr selbst ausüben können, werden von der Pflegekräften übernommen.

Bieten Sie auch hauswirtschaftliche Versorgung an?

Ja – unser Team übernimmt Haushaltstätigkeiten wie Reinigen, Einkaufen sowie die Begleitung bei Arztbesuchen oder Spaziergängen. Gern nehmen wir uns die Zeit für spannende Spiele oder gemeinsame Gespräche.

Kann ich auch nur einzelne Leistungen beziehen?

Natürlich! Sie können genau die Leistungen wählen, die Sie benötigen – von einzelnen Hausbesuchen bis hin zur umfassenden Versorgung am Tag.

Wer ist Teil des Pflegeteams?

Unser Team besteht aus examinierten Pflegefachkräften, Pflegehelfern und Hauswirtschaftskräften, die regelmäßig geschult werden und Erfahrung in aktivierender Pflege haben.

Was bedeutet SGB V und SGB XI im Pflegekontext?

  • Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung – z. B. Behandlungspflege (Verbände, Injektionen, Medikamentengabe).
  • Sozialgesetzbuch (SGB) XI regelt die Leistungen der Pflegeversicherung – etwa Grundpflege, Hauswirtschaftshilfe oder Pflegegeld je nach Pflegegrad.

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad bestimmt den Grad der Pflegebedürftigkeit (Skala 1–5) und damit, welche Leistungen Pflegebedürftige von der Pflegekasse erhalten. Der Medizinische Dienst (MD) stellt den Grad der Pflegebedürftigkeit nach einer Begutachtung fest. Gern unterstützen wir Sie bei der Beantragung bzw. der Neueinstufung Ihres Pflegegrades und beraten Sie zum Einsatz Ihres Pflegebudgets.

Was bedeutet Verhinderungspflege?

Wenn Sie als pflegende Angehörige krank, im Urlaub oder verhindert sind, kann ein ambulanter Pflegedienst vorübergehend die Versorgung übernehmen. Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kann über das sogenannte Entlastungsbudget finanziert werden.

Was ist eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI?

Pflegebedürftige haben regelmäßig einen Anspruch auf einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch). Wir führen diese Beratungen durch und dokumentieren sie für Ihre Pflegekasse. Mehr Informationen zu diesem wichtigen Thema finden Sie hier: www.gesetze-im-internet.de

Was umfasst die häusliche Krankenpflege?

Häusliche Krankenpflege bzw. Hauskrankenpflege ist eine Kombination aus:

  • Grundpflege
  • Behandlungspflege
  • und/oder hauswirtschaftlicher Versorgung,
    wenn sie medizinisch notwendig ist – etwa nach einer OP oder bei chronischen Krankheiten.

Die Verordnung erfolgt durch einen Arzt.

Was ist eine Pflegevisite?

Bei einer Pflegevisite überprüft eine verantwortliche Pflegefachkraft, ob die vereinbarten Leistungen erbracht wurden und ob sich der Zustand des Patienten verändert hat. Sie dient der Qualitätssicherung.

Was ist Bezugspflege?

Im Rahmen der Bezugspflege wird ein Pflegebedürftiger möglichst von denselben Pflegekräften betreut. Bezugspflege schafft Vertrauen, ermöglicht eine bessere Kommunikation sowie eine individuell abgestimmte Pflege.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombinationsleistung?

  • Pflegegeld: Sie übernehmen als Angehörige selbst die Pflege und erhalten Geld von der Pflegekasse.
  • Pflegesachleistungen: Pflegesachleistungen werden von Pflegediensten erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
  • Kombinationsleistungen: Kombinationsleistungen kombinieren Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander, um eine individuell abgestimmte Pflege zu ermöglichen.

Sie haben Fragen zu den Themen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen? Wir sind für Sie da unter 02202 / 247 70 44.

Was ist die ambulante Tourenpflege der Aktiv Pflege Odenthal?

Im Rahmen der ambulanten Tourenpflege besuchen unsere Pflegekräfte mehrere Pflegebedürftige in einer festgelegten Reihenfolge („Tour“) im Bergischen Land. Wir planen unsere Touren effizient und berücksichtigen gern Ihre individuellen Bedürfnisse.

Was bedeutet „Pflege nach Expertenstandard“?

Pflege nach Expertenstandard bedeutet, dass wir unsere Arbeit an bundesweit anerkannten wissenschaftlichen Empfehlungen ausrichten – z. B. bei Dekubitusprophylaxe, Sturzprävention oder Ernährung in der Pflege.

Bis wann kann ich einen Termin für einen Pflegebesuch kostenfrei absagen?

Einen Pflegebesuch können Sie kostenfrei bis 24 Stunden vor dem Termin telefonisch und formlos stornieren. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir kurzfristigere Absagen abrechnen müssen.

Wann kann ich das Pflegebüro der Aktiv Pflege Odenthal telefonisch erreichen?

Für sämtliche Fragen zu Abrechnungsthemen, für Stornierungswünsche des Pflegebesuches oder sonstige nicht pflegerische Notfälle stehen wir Ihnen telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr gern zur Verfügung. Rufen Sie uns an: 02202 / 247 70 44.